Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der M&O Clean Service
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der
M&O Clean Service
Mörikestraße 10
71106 Magstadt
Deutschland
(nachfolgend „Anbieter“ genannt)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.3
Der Anbieter erbringt Reinigungsdienstleistungen für
- Privatwohnungen
- Einfamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Büros
- Praxen
- Kanzleien
- Gastronomiebetriebe
- Gewerbeobjekte
- Ferienwohnungen
- Treppenhäuser
- Bauendreinigungen
- Glas- und Fensterreinigungen
- Sonderreinigungen
sowie weitere individuell vereinbarte Reinigungsleistungen.
1.4
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsabschluss
2.1
Die auf der Website veröffentlichten Informationen stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.
2.2
Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf www.moclean24.de eine Anfrage stellen.
2.3
Nach Prüfung der Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot.
2.4
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn
- der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder
- der Anbieter mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beginnt.
2.5
Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – für die Dauer von 14 Kalendertagen gültig.
3. Leistungsumfang
3.1
Der Umfang der Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem schriftlich oder elektronisch vereinbarten Angebot.
3.2
Folgende Leistungen können insbesondere vereinbart werden:
- Unterhaltsreinigung
- Grundreinigung
- Büroreinigung
- Fensterreinigung
- Glasreinigung
- Bauendreinigung
- Treppenhausreinigung
- Praxisreinigung
- Hotelreinigung
- Ferienwohnungsreinigung
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Sonderreinigungen
3.3
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
3.4
Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
3.5
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter den Zugang zu den vereinbarten Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zu ermöglichen.
3.6
Kann die Reinigung aufgrund fehlenden Zugangs, unrichtiger Angaben oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, gelten die Regelungen zur Stornierung gemäß Abschnitt 7 dieser AGB.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Reinigungsdienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies im Angebot eindeutig angegeben ist.
4.2 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere, wenn:
- der tatsächliche Verschmutzungsgrad erheblich von den Angaben des Kunden abweicht,
- zusätzliche Räume oder Flächen gereinigt werden sollen,
- besondere Verschmutzungen beseitigt werden müssen,
- zusätzliche Arbeitszeit erforderlich ist,
- Sondermittel, Spezialgeräte oder besondere Schutzmaßnahmen benötigt werden.
Der Anbieter informiert den Kunden grundsätzlich vor der Ausführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen. Ist eine vorherige Abstimmung ausnahmsweise nicht möglich, dürfen nur solche zusätzlichen Maßnahmen durchgeführt werden, die zur sachgerechten Ausführung des Auftrags erforderlich und für den Kunden zumutbar sind.
4.3 Anfahrts-, Material- und Nebenkosten
Anfahrtskosten, Materialkosten, Parkgebühren und sonstige Nebenkosten sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.
Nicht vorhersehbare und notwendige Zusatzkosten werden dem Kunden vor ihrer Entstehung mitgeteilt, soweit dies unter den jeweiligen Umständen möglich ist.
4.4 Fälligkeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Reinigungsdienstleistung und Zugang der Rechnung fällig.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen kann eine wöchentliche, monatliche oder anderweitig vereinbarte Abrechnung erfolgen.
4.5 Zahlungsarten
Die Zahlung kann – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung – insbesondere durch folgende Zahlungsarten erfolgen:
- Überweisung,
- EC- oder Debitkarte,
- Kreditkarte,
- PayPal,
- Google Pay,
- Barzahlung gegen Quittung,
- Zahlung auf Rechnung.
Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nur, wenn diese im Angebot oder im Bestellprozess ausdrücklich angeboten wurde.
4.6 Zahlung auf Rechnung
Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben wird, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
4.7 Zahlungsverzug
Der Kunde kommt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
Während des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie einen nachweisbaren weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale unberührt.
4.8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Durchführung der Reinigungsdienstleistungen
5.1 Ausführungstermin
Die Reinigungsdienstleistungen werden zu dem vereinbarten Termin oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeführt.
Soweit ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, stellen geringfügige, zumutbare Abweichungen vom vorgesehenen Beginn keinen Mangel dar.
5.2 Verzögerungen
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen nicht eingehalten werden, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von:
- Krankheit oder kurzfristigem Personalausfall,
- höherer Gewalt,
- erheblichen Verkehrsbehinderungen,
- Unfällen,
- behördlichen Maßnahmen,
- Ausfall notwendiger Arbeitsmittel,
wird der Kunde unverzüglich informiert und es wird ein angemessener Ersatztermin vereinbart.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.3 Personal
Der Anbieter bestimmt grundsätzlich, welche Mitarbeiter oder Subunternehmer zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Reinigungskraft, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Anbieter achtet bei der Auswahl seiner Mitarbeiter und Subunternehmer auf deren fachliche Eignung und Zuverlässigkeit.
5.4 Weisungen des Kunden
Weisungen des Kunden, die den vereinbarten Leistungsumfang verändern, können zu einer Anpassung des Preises und der Ausführungszeit führen.
Der Kunde darf den eingesetzten Mitarbeitern keine Weisungen erteilen, die:
- gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen,
- eine Gefahr für Personen oder Sachen verursachen,
- den Einsatz ungeeigneter oder verbotener Reinigungsmittel verlangen,
- erheblich vom vereinbarten Auftrag abweichen.
5.5 Reinigungsergebnis
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Reinigungsleistungen.
Ein bestimmtes Reinigungsergebnis wird nur geschuldet, soweit dieses ausdrücklich vereinbart wurde und unter Berücksichtigung des Zustands, des Alters und der Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen objektiv erreichbar ist.
Normale Abnutzungserscheinungen, dauerhafte Verfärbungen, Materialschäden, Verkalkungen oder Verschmutzungen, die mit üblichen und materialschonenden Reinigungsmethoden nicht vollständig entfernt werden können, stellen keinen Mangel dar.
5.6 Besondere Risiken
Der Kunde muss den Anbieter vor Beginn der Arbeiten über besonders empfindliche Materialien, Oberflächen oder Gegenstände informieren.
Dies gilt insbesondere für:
- Naturstein,
- unbehandeltes Holz,
- antike Möbel,
- empfindliche Beschichtungen,
- hochwertige Kunstgegenstände,
- elektronische Geräte,
- beschädigte oder lose Bauteile,
- Oberflächen mit besonderen Pflegeanforderungen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Zugang zu den Räumlichkeiten
Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt den ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Werden Schlüssel, Zugangskarten, Codes oder sonstige Zutrittsmittel übergeben, müssen die Parteien die Übergabe und Rückgabe möglichst dokumentieren.
6.2 Arbeitsbedingungen
Der Kunde stellt sicher, dass die Reinigungsarbeiten unter sicheren und zumutbaren Bedingungen durchgeführt werden können.
Hierzu gehören insbesondere:
- ein sicherer Zugang zu den Räumlichkeiten,
- eine funktionierende Strom- und Wasserversorgung, soweit erforderlich,
- ausreichende Beleuchtung,
- die Beseitigung erkennbarer Gefahrenquellen,
- die Einhaltung betrieblicher Sicherheitsvorschriften.
6.3 Mitwirkung des Kunden
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, muss der Kunde die zu reinigenden Flächen so vorbereiten, dass die vereinbarten Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können.
Insbesondere soll der Kunde:
- persönliche Gegenstände und Wertsachen sicher verwahren,
- Arbeitsflächen nach Möglichkeit freiräumen,
- zerbrechliche oder besonders wertvolle Gegenstände kennzeichnen oder entfernen,
- Haustiere sichern,
- auf vorhandene Schäden und empfindliche Oberflächen hinweisen.
6.4 Wertsachen und Bargeld
Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente sowie andere besonders wertvolle oder leicht zu verwechselnde Gegenstände sind vor Beginn der Reinigung sicher aufzubewahren.
Der Anbieter übernimmt keine Verwahrungspflicht für solche Gegenstände, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
6.5 Gefährliche Stoffe
Der Kunde muss den Anbieter vor Beginn der Arbeiten über gesundheitsgefährdende, giftige, infektiöse, explosive oder anderweitig gefährliche Stoffe informieren.
Die Beseitigung solcher Stoffe ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und der Anbieter über die hierfür erforderlichen Voraussetzungen verfügt.
6.6 Verletzung der Mitwirkungspflichten
Kann die Dienstleistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung nicht oder nur teilweise erbracht werden, kann der Anbieter eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Aufwand entstanden ist.
7. Terminänderung, Stornierung und Nichtzugang
7.1 Terminverschiebung
Der Kunde kann eine Verschiebung des vereinbarten Termins per E-Mail, telefonisch oder in Textform anfragen.
Eine Terminverschiebung wird erst wirksam, wenn sie vom Anbieter bestätigt wurde.
7.2 Kostenfreie Stornierung
Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann ein einzelner Reinigungstermin bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert oder verschoben werden.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
7.3 Kurzfristige Stornierung
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn darf der Anbieter eine angemessene Entschädigung für den tatsächlich entstandenen Schaden und bereits getätigte Aufwendungen verlangen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- bereits entstandene Personalkosten,
- nicht mehr vermeidbare Anfahrtskosten,
- Kosten für speziell beschaffte Materialien,
- der entgangene Gewinn aus dem stornierten Auftrag.
Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Arbeitskraft sind anzurechnen.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Stornierung am Einsatzort
Kann die Reinigung erst am Einsatzort nicht durchgeführt werden, weil beispielsweise:
- kein Zugang gewährt wird,
- niemand vor Ort erreichbar ist,
- ein erforderlicher Schlüssel oder Zugangscode fehlt,
- die Ausführung wegen nicht mitgeteilter Gefahren unzumutbar ist,
kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitig erzielter oder zumutbar erzielbarer Einnahmen verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch besteht.
7.5 Regelmäßige Aufträge
Für die Kündigung regelmäßig wiederkehrender Reinigungsleistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.6 Gesetzliches Widerrufsrecht
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern, insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bleiben von den vorstehenden Stornierungsregelungen unberührt.
Die Stornierungsbedingungen gelten nicht, soweit der Kunde wirksam von einem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht.
8. Abnahme, Mängel und Reklamationen
8.1 Vertragsgemäße Leistung
Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsdienstleistungen fachgerecht und mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt auszuführen.
Die Leistung ist vertragsgemäß, wenn sie die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde, muss sie sich für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignen und den üblichen Erwartungen an eine vergleichbare Reinigungsleistung entsprechen.
8.2 Kontrolle der Leistung
Der Kunde wird gebeten, das Reinigungsergebnis nach Abschluss der Arbeiten zeitnah zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verbrauchern stellt diese Bitte keine Ausschlussfrist dar. Gesetzliche Mängelrechte bleiben auch dann bestehen, wenn eine Beanstandung nicht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten erfolgt.
Für Kaufleute bleibt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt, soweit sie auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.
8.3 Form der Reklamation
Reklamationen können insbesondere telefonisch, per E-Mail oder in Textform an folgende Kontaktdaten gerichtet werden:
M&O Clean Service
Mörikestraße 10
71106 Magstadt
E-Mail: mocleaningservice88@gmail.com
Telefon: 015166196630
Die Reklamation sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
- Name und Kontaktdaten des Kunden,
- Datum und Ort der Reinigung,
- Auftrags- oder Rechnungsnummer,
- genaue Beschreibung der Beanstandung,
- gegebenenfalls aussagekräftige Fotos.
Das Fehlen einzelner Angaben oder Fotos führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte.
8.4 Recht zur Nacherfüllung
Liegt ein vom Anbieter zu vertretender Mangel vor, ist dem Anbieter grundsätzlich Gelegenheit zu geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Der Anbieter kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entscheiden, auf welche geeignete Weise die Nacherfüllung erfolgt.
Die zur Nacherfüllung erforderlichen Arbeits-, Wege- und Materialkosten trägt der Anbieter, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
8.5 Fehlgeschlagene oder verweigerte Nacherfüllung
Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie unberechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Minderung der Vergütung,
- Rücktritt vom Vertrag,
- Selbstvornahme und Ersatz erforderlicher Aufwendungen,
- Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
8.6 Unberechtigte Reklamationen
Stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass kein vom Anbieter zu vertretender Mangel vorliegt, kann der Anbieter Ersatz der nachweislich entstandenen angemessenen Kosten verlangen, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass die Ursache der Beanstandung aus seinem eigenen Verantwortungsbereich stammt.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit eine solche Kostenerstattung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
8.7 Vorschäden und nicht entfernbare Verschmutzungen
Keine mangelhafte Leistung liegt insbesondere vor, wenn das beanstandete Ergebnis zurückzuführen ist auf:
- bereits vorhandene Beschädigungen,
- dauerhafte Verfärbungen,
- Abnutzung oder Materialalterung,
- ungeeignete frühere Reinigungs- oder Pflegemaßnahmen,
- nicht entfernbare Rückstände,
- Schimmel, Korrosion oder Kalkablagerungen, die eine Spezialbehandlung erfordern,
- eine fehlende oder falsche Information des Kunden über empfindliche Materialien,
- Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Dies gilt nicht, wenn der Anbieter einen vorhandenen Zustand schuldhaft verschlimmert hat.
9. Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.
9.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Sonstige leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
9.4 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9.5 Mitverschulden des Kunden
Hat der Kunde durch eigenes Verhalten zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens beigetragen, richtet sich die Verteilung des Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.
Dies kann insbesondere gelten, wenn der Kunde:
- erkennbare Gefahren nicht mitgeteilt hat,
- empfindliche Materialien nicht gekennzeichnet hat,
- Vorschäden verschwiegen hat,
- ungeeignete Reinigungsmittel vorgeschrieben hat,
- Wertgegenstände trotz eines erkennbaren Risikos ungesichert zurückgelassen hat.
9.6 Schäden und Schadensmeldung
Der Kunde soll einen erkennbaren Schaden möglichst zeitnah nach seiner Entdeckung melden, damit der Anbieter den Sachverhalt prüfen und eine Vergrößerung des Schadens verhindern kann.
Diese Obliegenheit schränkt die gesetzlichen Ansprüche eines Verbrauchers nicht ein.
9.7 Schlüssel und Zugangsmittel
Überlassene Schlüssel, Zugangskarten oder Zugangscodes werden sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
Der Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Für die Kosten des Austauschs einer Schließanlage haftet der Anbieter nur, soweit der Austausch aufgrund der konkreten Umstände objektiv erforderlich ist und der Anbieter den Verlust zu vertreten hat.
Der Kunde ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
10. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
10.1 Ereignisse höherer Gewalt
Kann eine Vertragspartei ihre Pflichten aufgrund eines unvorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses vorübergehend nicht erfüllen, ist sie für die Dauer und im Umfang des Leistungshindernisses von der Leistungspflicht befreit.
Als solche Ereignisse können insbesondere gelten:
- Naturkatastrophen,
- Feuer oder Überschwemmungen,
- behördliche Verbote oder Anordnungen,
- Epidemien oder Pandemien,
- Krieg, Terroranschläge oder innere Unruhen,
- nicht vorhersehbare Ausfälle der Energie- oder Wasserversorgung,
- erhebliche und nicht vermeidbare Verkehrsstörungen,
- Streiks oder Aussperrungen, soweit die betroffene Partei diese nicht zu vertreten hat.
10.2 Informationspflicht
Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Partei möglichst unverzüglich über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer.
Die Parteien bemühen sich, einen zumutbaren Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung zu vereinbaren.
10.3 Dauerhaftes Leistungshindernis
Dauert das Leistungshindernis so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann sie den betroffenen Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen oder von ihm zurücktreten.
Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Vertraulichkeit und Verhalten in den Räumlichkeiten des Kunden
11.1 Vertrauliche Informationen
Der Anbieter verpflichtet seine eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer, vertrauliche Informationen, die ihnen bei der Ausführung der Reinigungsdienstleistungen bekannt werden, nicht unbefugt zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt insbesondere für:
- persönliche und familiäre Informationen,
- geschäftliche Unterlagen,
- Kundendaten,
- interne Betriebsabläufe,
- Zugangsdaten,
- medizinische oder sonstige sensible Informationen,
- Inhalte von Dokumenten und elektronischen Geräten.
11.2 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- allgemein bekannt sind,
- dem Anbieter bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden,
- aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
11.3 Fotografien und Aufzeichnungen
Mitarbeiter des Anbieters dürfen in den Räumlichkeiten des Kunden keine privaten Fotografien, Videoaufnahmen oder Tonaufzeichnungen anfertigen.
Hiervon ausgenommen sind Aufnahmen, die:
- zur Dokumentation eines Schadens,
- zur Bearbeitung einer Reklamation,
- zur Dokumentation des vereinbarten Leistungsumfangs
erforderlich sind und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben angefertigt werden.
Soweit möglich, ist der Kunde vor der Aufnahme zu informieren.
11.4 Gewerbliche Kunden
Bei Einsätzen in Büros, Praxen, Kanzleien oder anderen gewerblichen Räumlichkeiten informiert der Kunde den Anbieter über besondere Geheimhaltungs-, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen.
Soweit aufgrund der Art des Auftrags eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird diese separat abgeschlossen.
12. Datenschutz
12.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur:
- Bearbeitung von Anfragen,
- Erstellung von Angeboten,
- Durchführung des Vertrags,
- Terminplanung,
- Abrechnung,
- Bearbeitung von Reklamationen,
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten
erforderlich oder aufgrund einer anderen gesetzlichen Grundlage zulässig ist.
12.2 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
https://moclean24.de/datenschutz
12.3 Weitergabe an Mitarbeiter und Dienstleister
Personenbezogene Daten werden nur an Mitarbeiter, Subunternehmer, Zahlungsdienstleister, Steuerberater oder sonstige Dienstleister weitergegeben, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.
Empfänger personenbezogener Daten werden, soweit erforderlich, vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet.
12.4 Daten in den Räumlichkeiten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten, die für die Reinigungsarbeiten nicht benötigt werden, angemessen zu sichern.
Bei gewerblichen Kunden ist vor Vertragsbeginn zu prüfen, ob die Reinigungstätigkeit einen regelmäßigen oder planmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglicht und deshalb zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
12.5 Betroffenenrechte
Betroffene Personen können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte geltend machen:
- Auskunft,
- Berichtigung,
- Löschung,
- Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung,
- Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Anfragen zum Datenschutz können an folgende Adresse gerichtet werden:
M&O Clean Service
Mörikestraße 10
71106 Magstadt
E-Mail: mocleaningservice88@gmail.com
12.6 Keine abschließende Datenschutzregelung
Dieser Abschnitt ersetzt keine vollständige Datenschutzerklärung für die Website, das Kontaktformular, Analysewerkzeuge, Cookies, Zahlungsdienste oder sonstige eingesetzte Online-Dienste.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
13.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
M&O Clean Service
Mörikestraße 10
71106 Magstadt
Deutschland
E-Mail: mocleaningservice88@gmail.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs zurückzuzahlen.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ihnen entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.
Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Verlangen Sie ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Ist die Dienstleistung vollständig erbracht worden und haben Sie ausdrücklich zugestimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen sowie Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt, erlischt Ihr Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Einzelaufträge
Einzelaufträge enden automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen und vollständiger Bezahlung.
14.2 Dauerverträge
Regelmäßig wiederkehrende Reinigungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sie können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
14.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- eine Vertragspartei ihre wesentlichen Vertragspflichten erheblich verletzt,
- trotz Abmahnung wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen wird,
- die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
15. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit
- hierfür ein sachlicher Grund besteht,
- der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird,
- zwingende gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.
Bereits geschlossene Verträge bleiben von Änderungen grundsätzlich unberührt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
16.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken.
16.4 Textform
Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, bedürfen Erklärungen nach diesem Vertrag mindestens der Textform (§ 126b BGB).
16.5 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An:
M&O Clean Service
Mörikestraße 10
71106 Magstadt
Deutschland
E-Mail: _______________________
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)






